Europarat an Slowenien: Kroatisch, Serbisch und Deutsch anerkennen

       Während Experten darauf hinweisen, dass Slowenien nicht im Einklang mit der Europäischen Charta steht, erklärt Slowenien, dass seine Rechtsordnung auf der verfassungsmäßigen Definition der Eingeborenheit beruht.

Text unter dem Bild:Die deutsche Sprachgemeinschaft in Slowenien erhält unzureichende Finanzmittel und ist in unefektiveDialogmechanismen mit dem Staat eingebunden, so die Schlussfolgerung des Berichts. FOTO: Tadej Regent/Delo

      In einem heute neu veröffentlichten sechsten Bericht des Sachverständigenausschusses des Europarates wird detailliert bewertet, wie Slowenien die Bestimmungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen umsetzt. Das Dokument kommt zu dem Schluss, dass es eine bemerkenswerte Diskrepanz in der Behandlung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in dem Land gibt.

Während die ungarische und die italienische Volksgruppe ein hohes Schutzniveau genießen, weisen die Autoren des Berichts erneut darauf hin, dass die kroatische, die deutsche und die serbische Sprache keinen angemessenen Status haben. Die Hauptdivergenz zwischen den Positionen des Europarats und Sloweniens ist, wie aus dem Bericht hervorgeht, auf unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte zurückzuführen, die sich unmittelbar in der praktischen Situation der drei nichtanerkannten Volksgruppen niederschlagen.

Unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte
Der Grund für den langjährigen Stillstand liegt, wie die Autoren des Berichts erklären, in einer grundlegenden Divergenz zwischen zwei rechtlichen Konzepten. Die slowenische Rechtsordnung basiert auf dem verfassungsrechtlichen Konzept der „autochthonen nationalen Volksgruppen“, das die italienische und die ungarische Volksgruppe einschließt, sowie auf der spezifischen Anerkennung der Roma-Minderheit. In der offiziellen Antwort, die Teil des Berichts ist, erklärt die slowenische Seite, dass der rechtliche Rahmen mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen verknüpft ist und dass die kroatische, deutsche und serbische Volksgruppet „verfassungsrechtlich nicht als autochthone Volksgruppen anerkannt ist“.

In der Europäischen Charta hingegen wird die „traditionelle Präsenz“ einer Sprache in einem bestimmten Gebiet als Schlüsselkriterium für den Schutz festgelegt. Im Bericht des Sachverständigenausschusses des Europarats wird daher darauf hingewiesen, dass Kroatisch, Deutsch und Serbisch „seit Jahrhunderten auf dem heutigen Gebiet Sloweniens in Gebrauch sind und daher traditionell im Lande verwendet werden“. Dieser grundlegende Unterschied in der Definition ist nach Ansicht des Ausschusses der Hauptgrund, warum die Bestimmungen der Charta für diese drei Sprachen nicht umgesetzt werden.

Bemerkungen zur praktischen Umsetzung
Diese Rechtslücke, so stellen die Sachverständigen weiter fest, schlägt sich unmittelbar in der Praxis nieder. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass es kein angemessenes Bildungsmodell für diese Sprachen gibt, da Optionen wie Wahlfächer oder Zusatzunterricht nach Ansicht des Ausschusses nicht den Anforderungen der Charta entsprechen.

In dem Dokument wird auch festgestellt, dass die finanzielle Unterstützung instabil und unzureichend ist, da sie ausschließlich auf Projektaufrufen beruht. So wurden der deutschen Volksgruppefür das Jahr 2024 nur 38.000 Euro bewilligt, obwohl sich ihre Vorschläge auf 144.000 Euro beliefen. Wie es in dem Bericht weiter heißt, beläuft sich die Unterstützung für kroatische und serbische kulturelle Aktivitäten oft nur auf „ein paar hundert Euro pro Aktivität“.

Gleichzeitig stellt das Dokument des Europarats die Minderheiten nicht als passive Zuschauer dar. Es hebt ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Situation hervor. So haben sich beispielsweise Vertreter der deutschsprachiger Volksgruppe beim Ombudsmann beschwert, und Vertreter der serbischen Gemeinschaft haben sich mit dem Ombudsmann zum Thema Bildung getroffen. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass bestehende Dialogmechanismen, wie die Arbeitsgruppe für die deutschsprachige Volksgruppe, nicht effektiv sind, da Schlüsselfragen wie die offizielle Anerkennung der Sprache bei diesen Treffen nicht diskutiert werden.

Die Antwort Sloweniens und die Debatte über das neue Gesetz
In der offiziellen Antwort der slowenischen Behörden, die im Anhang des Berichts veröffentlicht ist, wird das kürzlich verabschiedete Gesetz über die Ausübung der kulturellen Rechte der Mitglieder der nationalen Volksgruppen der Nationen der ehemaligen SFRJ hervorgehoben.

Die Verfasser des Berichts sind jedoch der Ansicht, dass dieses Gesetz den Kern des Problems nicht angeht, da es sich zwar mit den kulturellen Rechten befasst, nicht aber mit dem Status der traditionell vorhandenen Minderheitensprachen, wie er in der Charta definiert ist. Dem Bericht zufolge wurde die Verabschiedung des Gesetzes in Slowenien von „bedeutenden Debatten, einschließlich Vorschlägen für ein Referendum und Fragen über seine Anwendbarkeit“ begleitet.
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Der Sachverständigenausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass die zentralen Empfehlungen zur Anerkennung der kroatischen, deutschen und serbischen Sprache unerfüllt bleiben. Solange die grundsätzliche Lücke im Rechtsverständnis nicht geschlossen ist, sind keine wesentlichen Fortschritte beim Schutz dieser drei Sprachgemeinschaften zu erwarten, so die Autoren des Berichts.
Text Žan Urbanija

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