Ansprache in der Sitzung - Veronika Haring
Zunächst möchte ich im Namen des Verbandes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien dem Beratenden Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten-ACFC für die am 22.09. veröffentlichte Fünfte Stellungnahme zu Slowenien danken. Insbesondere für die Absätze, die im Wesentlichen unsere Wünsche und Forderungen umsetzen, die wir in der Sitzung der ständigen staatlichen „Arbeitsgruppe für einen ständigen Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien“ deutlich zum Ausdruck gebracht haben, und wo es als Antwort hieß (Worte von Frau Bronka Straus, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Sport): „dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für ein deutsch-slowenisches zweisprachiges Bildungssystem gibt, da die deutsche Minderheit verfassungsrechtlich nicht anerkannt ist“ ( Punkt 3 aus der letzte Sitzung der „Arbeitsgruppe für einen ständigen Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien“, am 6. Dezember 2021)
In Punkt 14 der Fünften Stellungnahme zu Slowenien heißt es aber:
- Der Beratende Ausschuss fordert die Behörden auf, den rechtlichen Schutz der deutschsprachigen Minderheit und der neuen ethnischen Volksgruppen zu verstärken und in Erwägung zu ziehen, ihnen Zugang zu den verfassungsmäßig geschützten Minderheitenrechten zu gewähren und die vollständige Anwendung des Rahmenübereinkommens auf Personen auszudehnen, die diesen Volksgruppen angehören.
Anmerkung!
Ich möchte auch auf eine gewollte (oder ungewollte) Terminologie aufmerksam machen. In allen Dokumenten des Regierungsamtes für Nationalitäten bezeichnen Sie uns als deutschsprachige „etnična skupina – Ethno Gruppe“; als ob wir eine deutsche Touristengruppe wären, die Slowenien besucht. Die slowenische Übersetzung des deutschen Begriffs „Volksgruppe“ ins „etnična skupina-Ethno Gruppe“ ist falsch, nicht angemessen und diskriminierend, da die slowenische Verfassung nur über „narodne skupnosti-Volksgruppen“ spricht. Wir lehnen den Begriff „etnična skupina-Ethno Gruppe““ als Teil des Namens unsere Volksgruppe in der slowenischen Sprache wegen seiner abwertenden Bedeutung entschieden ab und betrachten ihn als bewusste Diskriminierung.
Sie bezeichnen die Angehörigen der Nationen der ehemaligen SFRJ in Slowenien als Vertreter der „narodne skupnosti- Volksgruppen“.
Die slowenische Übersetzung des Kulturabkommens ist für uns beleidigend und falsch.
Die in Artikel 15 des Kulturabkommens genannten „Angehörigen der deutschsprachigen etnična skupina – Ethno Gruppe“ genießen laut der Auslegungserklärung Rechte nach Artikel 61 der Verfassung der Republik Slowenien.
Im deutschen Text des Artikels 15 des Abkommens ist die richtige Formulierung „Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe“.
Slowenische falsche Übersetzung:
Der Beratende Ausschuss fordert die Behörden auf, den rechtlichen Schutz der deutschsprachigen „narodna skupina-Ethno Gruppe“ und der neuen Volksgruppen zu verstärken und die Möglichkeit zu prüfen, ihnen Zugang zu den verfassungsmäßig geschützten Rechten der nationalen Minderheiten zu gewähren und die volle Anwendung des Gesetzes auf die deutschsprachigen Volksgruppen auszudehnen.
Minderheiten zu gewähren und die volle Anwendung des Rahmenübereinkommens auf die Mitglieder dieser Gemeinschaft auszudehnen.
Die korrekte Formulierung wäre: Deutschsprachige Volksgruppen… und nicht etnična skupina-Ethno Gruppe“