Unsere Vorschläge zum Umsetzungsprogramm

Zveza kulturnih društev nemško govoreče narodne skupnosti v Sloveniji Verband der Kulturvereine der deutschsprachiger Volksgruppe in Slowenien Stari trg 11/A, 1000 LJUBLJANA, E-Mail: zvezaverbad@gmail.com
und

Zveza kulturnih društev Kočevarjev in Štajercev v Sloveniji

Bund der Kulturvereine der Gottscheer und der Steirer in Slowenien

Barvarska ulica 5, 2000 Maribor, E-Mail: steiermark.stajerska@gmail.com

 

Marburg/Maribor , den 13.06.2023

Kulturabkommen

Unsere Vorschläge zur Aufnahme in das Umsetzungsprogramm des Kulturabkommens zwischen der Republik Slowenien und der Republik Österreich
1. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung und Wissenschaft (Kulturabkommen), der am 30. April 2001 in Laibach/Ljubljana in Namen der Regierung Republik Slowenien von Dr. Dimitrij Rupel und im Namen der Regierung Republik Österreich von Dr. Benita Ferrero Waldner, beide Außenminister, unterschrieben wurde.
Aus der Grundlage der obigen Ausführungen beantragen wir, dass die Gemischte Kommission, wie in Artikel 20, Punkt 2 des Kulturabkommens festgelegt ist, „Programme zur Durchführung dieses Abkommens und zur Regelung der damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Fragen ausarbeitet und verabschiedet“.

2. unsere Vorschläge in dem neuen Zeitrahmen des Kulturabkommens annimmt

2.1. ZWEISPRACHIGER KINDERGARTEN IN MARIBOR

KONZEPT: Nach dem Vorbild des in Graz eingeführten zweisprachigen Vorschulkindergartens versuchsweise Einführung einer Vorschulabteilung in einem der Kindergärten in Marburg/Maribor mit zwei Pädagoginnen, wie in Graz, aber natürlich in umgekehrter Reihenfolge, d.h. ein slowenisch-deutsches Programm. Grundkenntnisse Slowenisch, ergänzend Deutsch. Wenn das Problem die Nostrifizierung des Programms ist, könnte dies durch die Zusammenarbeit mit einer dafür qualifizierten Einrichtung erfolgen, was eine besondere Qualität bedeuten würde. In drei Jahren würden wir drei Gruppen von Kindern haben, die sowohl Slowenisch als auch Deutsch gut beherrschen.


Nach einem Jahr Erfahrung mit dem Testbetrieb in Maribor können wir auf andere Gebiete der Untersteiermark, Ljubljana und Gottschee/Kočevje, wo es noch eine deutsche Minderheit gibt, ausweiten.
WO und WIE: Nach einem Gespräch mit der Leiterin des Kindergartens Ivan Glinšek in Maribor, am Rande der Fußgängerzone, haben wir eine reale Möglichkeit, da die Leiterin selbst von unserer Idee begeistert ist. Der Kindergarten verfügt über sechs verschiedene Einrichtungen im Stadtzentrum, die alle mit dem Auto erreichbar sind.
KOSTEN FÜR DIE ERZIEHERIN: Die Erzieherin hat einen Hochschulabschluss in Slowenien – 1.Bologna-Stuffe und hat ein Nettoanfangsgehalt (im Jahr 2020) von 1.055 €, und als Beraterin Maximum 1.600 € Nettogehalt.

Ein deutscher Professor mit einem Diplom -2. Bologna-Abschluss als Einsteiger hat ein durchschnittliches SLO-Gehalt – netto netto (im Jahr 2020) 1.200 €
Nach unseren Berechnungen für das Jahr 2020 liegen die Kosten für einen deutschen Lehrer bei 16.900 € netto pro Jahr, einschließlich kosten für Pflicht Verpflegung und Pendeln.

Da es in Slowenien in jeder Kindergruppe einen Erzieherin und eine Hilfskraft- Kindermädchen Pflicht ist, könnte eine andere Person anstelle des Kindermädchens als Deutschlehrer fungieren und so konnten zusätzlichen Kosten durch das derzeitige Gehalt des Kindermädchens reduziert werden.

Artikel 12 Ausbau der zweisprachigen Kindergärten … Besonderes Augenmerk wird auf die Programme KID1 und KID2 für Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahre) sowie auf das „Zertifikat für Jugendliche“ hingewiesen.


2.2. AUSSCHREIBUNG DES MINISTERIUMS FÜR KULTUR

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Kulturprojekten im Rahmen des Programms für Angehörige der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien, die von der Republik Slowenien auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft – JPR-SLOA- 2022 – aus den für die Kultur vorgesehenen Haushaltsmitteln im Jahr 2022 finanziert werden
Das derzeitige System des Kulturministeriums zur Förderung von Einzelprojekten, die zur Finanzierung eingereicht werden, muss beibehalten werden, und aufgrund der Inflation muss der Betrag auf 100.000 € Jährlich erhöht werden. Die Mittel aus diesem Fonds sollten jedoch Vereinen vorbehalten sein, die sich mit den Problemen der deutschen Minderheit in Slowenien befassen, und nicht privaten Unternehmen, die mit dieser Aufforderung nur Geld verdienen wollen.

Das Problem bei der derzeitigen Verteilung ist die Begrenzung des Zuschusses auf maximal
6.000 €, was bedeutet, dass Kulturvereine keine größeren, komplexeren Veranstaltungen organisieren können, die natürlich auch viel mehr Mittel erfordern. Die Obergrenze sollte angehoben werden.


2.3 MEDIEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT

VI. . ANDERE FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT – Artikel 35 MEDIEN
Das Kulturabkommen enthält derzeit leider nur eine einseitige Medienförderung der Republik Österreich für die slowenische Minderheit.

1. DRUCKMEDIEN – Zeitungen, Bücher

2. RTV-SENDUNGEN in deutscher Sprache

3. RTV Sendungen, die über die deutsche Minderheit berichten (Seite 4. Des slowenischen Berichtes – Verpflichtung von RTV SLO über alle Kulturen in Slowenien zu berichten)
4. Erweiterung der Minderheitensendung ORF Wochensendung Dober dan Štajerska (Guten Tag Steiermark in slowenische Sprache) auch auf die Arbeit der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, ausgestrahlt auch von SLO RTV
5.. Kooperation mit der slowenischen Minderheit in der Steiermark, Österreich. Austausch von Veranstaltungen, insbesondere mit Artikel 7 in Rad Radkersburg, Österreich, und zweisprachigen Veranstaltungen in Graz.
6. Internet-Medienförderung der Minderheitenarbeit beiderseits der Grenze

7. Medienförderung des Zusammenlebens und der öffentlichen Wahrnehmung in den Massenmedien
8. Medienberichterstattung über kulturelle Ereignisse der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien
9. Dem Ausdruck von Intoleranz, Stigmatisierung und verächtlichen Äußerungen
in den Massenmedien energisch entgegentreten-redaktionelle Pflicht der öffentlichen Medien

Artikel 63 der Slowenischer Verfassung: Verbot der Anstiftung zu Diskriminierung und Unduldsamkeit, Verbot der Anstiftung zu Gewalt und Krieg. Jede Anstiftung zu nationaler, Rassen-, Glaubens oder anderer Diskriminierung sowie jedes Schüren nationaler, Rassen-, Glaubens- oder anderer Feindschaft und Unduldsamkeit ist verfassungswidrig.
Jede Anstiftung zu Gewalt und Krieg ist verfassungswidrig.


2.4 VORTRÄGE, PRÄSENTATIONEN IM ÖSTERREICHISCHEN LESESAAL DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK IN MARIBOR
Artikel 36 Absatz 3: Beide seiten begrüßen die Tätigkeit des Österreich- Bibliothek in Maribor/Marburg und deren Aktivitäten im Rahmen der kulturell- wissenschaftlichen Kooperation.

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft, der Österreichischen Botschaft (Österreichisches Kulturforum), der Schweizerischen Botschaft, der Universitätsbibliothek Maribor, dem Österreichischen und dem Schweizerischen Lesesaal möchten wir im Glaser- Saal der Universitätsbibliothek Maribor Präsentationen von deutschen und zweisprachigen Büchern organisieren, die in Slowenien oder im deutschsprachigen Raum erschienen sind. Die erste Präsentation ist die Vorstellung eines slowenischen und eines deutschen Buches über TEGETTHOF, der in Maribor geboren wurde. Die Präsentationen werden bis Mai monatlich organisiert, eine Präsentation pro Land, und im Herbst ab September fortgesetzt.
Jedes Land, das an diesem Pool teilnimmt, wählt den aktuellen Autor aus, den sie fördern möchte, und schlägt die Teilnahme des Autors oder des Verlags vor. Nach einer einstündigen Präsentation des Autors und des Buches, die zweisprachig ist, folgt eine 15- minütige Lesung aus dem jeweiligen Buch im deutschen Original und, falls es eine slowenische Übersetzung gibt, eine 15-minütige Übersetzung, aber aus einem anderen Teil
des Buches. Die Präsentationen sollten auch Werbung für die Autoren und für zweisprachige Bücher sein, wenn möglich.
Jedes Mitglied des Pools trägt die Reisekosten seines Autors und eine Übernachtung, die Universitätsbibliothek Maribor übernimmt die Kosten für den Saal. Wenn möglich, würden wir auch einen Kaffee- oder Saftempfang am Ende der Veranstaltung veranstalten, um etwa eine Stunde Zeit für individuelle Gespräche zu haben. Dauer: Vortrag 1 bis 1,5 Stunde, Lesung 15-30 Minuten, max. 1 Stunde Einzelgespräch nach dem Vortrag.
Da alle unsere Veranstaltungen zweisprachig sind, bräuchten wir Übersetzungsgeräte und Kopfhörer für 40 Personen, zwei Redaktionskabinen und natürlich die Kosten für die Übersetzer, jeweils 2 Stunden. Die Ausrüstung müsste mobil sein, damit wir auch im Repräsentativen Casino-Saal des Theaters in Maribor zweisprachige Präsentationen veranstalten können. Wir bräuchten finanzielle Mittel für diese Ausrüstung; wir wären sehr dankbar, wenn wir diese Ausrüstung auch gebraucht von einer Universität in Österreich geschenkt bekommen könnten.

 

Jan SCHALLER, Obmann …………………………
Bund der Kulturvereine Gottscheer und Steirer in Slowenien
E-Mail: schallerj52@gmail.com
und

 

Obfrau Urška KOP ……………………….

E-Mail: kop.urska@gmail.com

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