2. GESCHICHTE
Die erste Deutsche Besiedlung auf heutigen Gebiet Slowenien war im Bischoflach/Škofja Loka im Jahr 973 auf 500 km², wo später eine deutsche Sprachinsel mit rund 200 Dörfern enstanden ist.
Das zweite Gebiet ist das Abstallerfeld, zwischen Mureck und Bad Radkersburg, mit einer Fläche von 36 km2, wurde bis 1918 nur von der deutschsprachigen Bevölkerung besiedelt.
Ab dem 9. Jahrhundert haben neue deutsche Herrscher auf der Ostflanke Pettau/Ptuj, Friedaus/Ormož bis Gurk/Krško Deutschen angesiedelt, um dieses Gebiet militärisch zu verteidigen.
Auf dem Gebiet der heutigen Region Dolenjska (früher Unterkrain) ließen sich um 1330 auf einer Fläche von 860 km2 die Gottscheer Deutsche nieder in völlig unbewohnten, bewaldeten Territorium an, wo sie bis zu 177 Siedlungen gründeten. In der ersten Hälfte des 19.Jahrh. lebten dort bereits 28.000 deutsche Gottscheer.
3. STATISTIK
Bei der Volkszählung im Jahr 1910 wurde noch nach Umgagssprache gefraft und es wurden 106.255 Deutschsprachige gezählt, also 9,4 %, heute wären das 200.000 Deutsche.
Nach dem zerfahl der Östereich-Ungarischen Monarhie wurden Deutsche in SHS Staat/Königreich Jugoslawien als Autohtone Minderheit anerkannt, auch die Ungarn in Prekmurju und die beiden Minderheiten hatten sogenannten besonderen Minderheitenrechte:
a) das Recht, die Minderheitensprachen in schriftlicher oder mündlicher Form auch vor den Gericht zu verwenden;
b) das Recht auf Grundschulunterricht in der Minderheitensprache
c) das Recht auf angemessene Beteiligung an öffentlichen Mitteln
Bei der Volkszählungen im Königreich Jugoslawien wurden nur diejenigen deutschsprachig, die eine deutsche Mutter oder beide Elternteile Deutsch haten.
4. Vertreibung
Bei der Potzdamer Konferenz wurde die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den teilen Polens, der Tschechoslowakei und Ungarns beschlossen. Aber nicht aus Jugoslawien, wo die deutsche Bevölkerung auch Vertrieben wurde, oder ins Kommunistische Konzentrationslager gebracht wurde. Genosse Boris Kidrič sagte 1945 sogar: „Deutsche Minderheit wird bei uns keine rechte haben, weil die es nicht geben wird.“(Nemška manjšina pri nas ne bo imela pravic, ker je ne bo). Mit einem Word „ausrotten“
Aus Slowenien wurden im Jahr 1945 38.000 Leute vertrieb (Amtlich nur 9.474 Deutsche), Vertrieben wurden auch 7.000 Slowenen – „Volksdeutsche“. Aber von 59.000 Deutschen sind noch 18.000 geblieben, die meisten nicht freiwillig. Österreich hat nämlich im Okt 1945 Transport von Flüchtlingen aus den Nachbarländern verboten. Und die alle die bis Oktober/November 1945 in kommunistischen Konzentrationslagern in Sterntal, 12.000 in der Burg Gutenhag/Hrastovec , 2000, waren, sind in Jugoslawien geblieben, ohne Staatsangehörigheit bis 1948, also auch Statistisch nicht erfast. So blieb auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ein Teil der ehemals großen deutschsprachigen Minderheit in ihrer Heimat, wo sie geboren wurden, aber jetzt ohne Rechte.
Es kam dann noch schliemer, es wurde das gesamte deutsches Eigentum beschlagnahmt. Bis Ende 1945 wurden *25.476 Beschlagnahmungen. Diese Zahl lag jedoch weit unter der von den Behörden vorgesehenen Zahl 36.000 Beschlagnahmungen.
Bei der Denationalisation-Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums wurden in selbständigen Slowenien 39.714 Anträge eingereicht.
5. KULTURABKOMMEN
Kulturabkommen zwischen den Regierungen Slowenien und Österreich, war unterzeichnet am 30. April 2001 in Laibach/Ljubljana.
Vor der Unterzeichnung lag jedoch eine ziemlich lange Vorgeschichte. Slowenien benötigte für ihren Beitritt zur Europäischen Union die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Italien forderte gleich eine Änderung der slowenischen Verfassung, die auch rasch geändert wurde. Es war klar, dass auch Österreich wegen nichtanerkannten deutschsprachigen Minderheit in Slowenien ebenfalls eine Änderung der slowenischen Verfassung fordern wird. Daher eilte der damalige Außenminister Dr. Boris Frlec im Januar 1998 nach Wien und schlug dem damaligen Außenminister Dr. Wolfgang Schüssel vor,( wie die Kärntner Zeitung Slovenski vestnik berichtet), Slowenien solle die deutschsprachige Minderheit nicht in der Verfassung, sondern in einem bilateralen Kulturabkommen anerkennen. Die Verhandlungen waren von mehreren Höhepunkten und Missverständnissen geprägt, und schließlich wurde ein solches Kulturabkommen unterzeichnet.
So sind :
Artikel 14….. želja in potreb slovenske manjšine v Avstriji (….
Anliegen der slowenischen Minderheit in Österreich gewiedmet
Artikel 15 Deutsch:.. Anliegen der Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien
aud Slowenisch…. želja in potreb pripadnikov nemško govoreče etnične skupine v Sloveniji
Artikel 16 ….. želja in potreb slovensko govorečih v Avstriji, zunaj poselitvenega območja slovenske manjšine (
Deutsche: Anliegen der Slowenischsprachigen außerhalb des Siedlungsgebietes der slowenischen Minderheit
Die slowenische Formulierung „“pripadniki nemško govoreče etnične skupine“, deutsch Übersetzt »Angehörige der deutschsprachigen Ethno Gruppe“ auch in Artikel 3 des Gesetzes über die Ratifizierung des Abkommens zwischen den beiden Regierungen ist Semantisch falsch Übersetzt.
Vergleicht man die Verwendung des Wörtes Volksgruppe im zweisprachigen Österreich/Kärnten, so heißt es in Deutsch „Volksgruppe“ und im slowenischen Sprache „narodna skupnost“.
SLO Gesetz über die Ratifizierung des Kulturabkommens vom 15. Februar 2002 hat noch eine zusätzliche Interpretations Klausel im Artikel 3. in dem es heißt, dass Angehörige der deutschsprachigen Etno Gruppe Rechte gemäß Artikel 61 der SLO Verfassung genießen.
In Artikel 61 der Verfassung der Republik Slowenien heißt es“(Ausdruck der nationalen Zugehörigkeit)
„Jeder hat das Recht, seine Zugehörigkeit zu seiner Nation (narod) oder zur seiner nationaler Volksgruppe (narodni skupnosti) sich frei zu bekennen , seine Kultur zu pflegen und zum Ausdruck zu bringen sowie seine eigene Sprache und Schrift zu gebrauchen“.
Die slowenische Verfassung spricht ausdrücklich von einer Nation/narod und einer „narodna skupnost-Volksgruppe“, aber keineswegs von einer „Ethno Gruppe/etnična skupina“,
Es liegt auf der Hand, so Dr. Mirjam Škrk, dass die Artikel 15 und 16 eine…. “dogovor nekaj za nekaj” Gegenleistungsvereinbarung darstellen. Die Absicht der Vertragsparteien war es, im Rahmen des Programms der Gemischten Kommission Projekte zugunsten von Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien, aber auch zu gunsten der slowenischsprachigen Volksgruppe in Österreich außerhalb des Siedlungsgebietes der slowenischen Minderheit zu fördern.„
Aber die slowenische Seite hat die österreichische Seite mit solchen Aussagen bewusst in die Irre geführt und manipuliert, denn die Aussage von Außenminister Dr. Dimitrij Rupel in der Nationalratsdebatte anlässlich der Verabschiedung des BATKIZ ist genau das Gegenteil, er sagte nämlich unter anderem: „Was die deutschsprachige Gruppe in Slowenien betrifft, so genießt sie Rechte nach Artikel 61 der Verfassung der Republik Slowenien. Artikel 61 der Verfassung, das sind nicht die gleichen Rechte wie bei der slowenischen Minderheit in Österreich, das sind individuelle Rechte, die jedem Mitglied einer Sprachgruppe zustehen.“
Die slowenische Seite hat der österreichischen Seite nicht erklärt, dass nach Artikel 61 der slowenischen Verfassung „jedes Mitglied jeder Volksgruppe, die eine beliebige Sprache spricht“ in Slowenien, individuelle Rechte nach Artikel 61 hat, und dass es zur Erlangung dieser Rechte keines internationalen Abkommens bzw. keiner zwischenstaatlichen Vereinbarung braucht.
Aber warum ist dann ein Abkommen notwendig????
6. Noch ein Beispeil wie manipuliert wird.
DER STANDARD, veröffentlichte am 17. Januar 2025 um 12:30 auf Webseite:
»In Bezug auf die Kritik des steirischen Landeshauptmanns an einer fehlenden Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien das slowenische Außenministerium betonte, dass die Rechte der Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in Artikel 61 der slowenischen Verfassung garantiert seien. „Die slowenische Regierung pflegt mit ihnen seit vielen Jahren den Dialog im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe und stellt finanzielle Mittel für die Erhaltung ihrer Kultur und Sprache zur Verfügung“, wurde betont.
Und was ist die Warheit
FINANZIERUNG
Im Jahr 2024 wurden von ausgeschriebenen 60.000 € und Projekten im Wert von 144.000 € den neun Vereinen 38.000 € vergeben
Im Jahr 2025 bei der gleichen Summe 60.000 €, Projekten im Wert von 150.100 €,46.872 € den neun Vereinen vergeben. Die Vereine sollen so wenig Arbeiten oder überhaupt totschweigen.
POLITISCHE ZUSAMMENARBEIT schaut so aus:
• Die Arbeitsgruppe für den ständigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen Etno Gruppe in der Republik Slowenien wurde am 20.12.2022 gegründet
• Tagte in drei Jahren tagte dreimal. Das Protokoll der 3. Sitzung vom 9.10.2024 erhielten wir erst am 3.4.2025, also 174 Tage nach der Sitzung. Dem Protokoll zufolge wird die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe voraussichtlich im Januar 2025 ???? stattfinden.
• Der Vorsitzende fasste zusammen, dass diese Arbeitsgruppe kein Mandat habe. Das Kultusministerium als Gründer dieser Arbeitsgruppe sei nicht befugt, den Status zu regeln oder die genannte Gruppe anzuerkennen. ???????
• Wo ist dann der DIALOG ??????????
Und das ist nur ein Beispiel.
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Steuernummer des Verbandes: 61298387
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